Sonntag, April 13, 2008

Abschreckungsstrategie

Die Abschreckung setzt voraus, dass ein potentieller Straftäter bzw. Angreifer durch die Androhung eines für ihn ausreichend großen Unheils von seinem Vorhaben abgebracht werden kann.

Die Abschreckung scheitert regelmäßig,

1. wenn der Straftäter bzw. Angreifer zu rationaler Abwägung unfähig oder unwillens ist, z.B. Geisteskranke, Extremisten oder Diktatoren, die glauben, "nichts mehr zu verlieren" zu haben. Deshalb ist z.B. die Todesstrafe für jemanden, dem sie ohnehin droht, keine Abschreckung im Hinblick auf weitere Schwerstverbrechen.

2. wenn es für die angedrohte Strafe an ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit fehlt, z.B. wegen ineffizienter Ermittlungsarbeit, korrupter Justiz oder sonstiger Schwächen der angegriffenen Personen, Staaten oder Rechtsordnungen.



Die Abschreckungsstrategie funktioniert aber auch dann nicht, wenn sie auf Gegenseitigkeit gleichstarker Feinde/Allianzen beruht, wie es bspw. bei der "atomaren Abschreckung" als "Zweitschlags-Doktrin" propagiert wird, denn durch die Feindschaft wird beiderseits fortlaufend versucht, die Zweitschlagsfähigkeit der anderen Seite auszuschalten oder abzuschwächen, was a) zum Wettrüsten führt, b) jederzeit in Erstschlagsfähigkeit umschlagen kann, denn wer den "Zweitschlag" des Gegners zuerst ausschaltet, könnte sodann "ungestraft" den Erstschlag führen.

-msr-