Die Abschreckung setzt voraus, dass ein potentieller Straftäter bzw. Angreifer durch die Androhung eines für ihn ausreichend großen Unheils von seinem Vorhaben abgebracht werden kann.
Die Abschreckung scheitert regelmäßig,
1. wenn der Straftäter bzw. Angreifer zu rationaler Abwägung unfähig oder unwillens ist, z.B. Geisteskranke, Extremisten oder Diktatoren, die glauben, "nichts mehr zu verlieren" zu haben. Deshalb ist z.B. die Todesstrafe für jemanden, dem sie ohnehin droht, keine Abschreckung im Hinblick auf weitere Schwerstverbrechen.
2. wenn es für die angedrohte Strafe an ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit fehlt, z.B. wegen ineffizienter Ermittlungsarbeit, korrupter Justiz oder sonstiger Schwächen der angegriffenen Personen, Staaten oder Rechtsordnungen.
Die Abschreckungsstrategie funktioniert aber auch dann nicht, wenn sie auf Gegenseitigkeit gleichstarker Feinde/Allianzen beruht, wie es bspw. bei der "atomaren Abschreckung" als "Zweitschlags-Doktrin" propagiert wird, denn durch die Feindschaft wird beiderseits fortlaufend versucht, die Zweitschlagsfähigkeit der anderen Seite auszuschalten oder abzuschwächen, was a) zum Wettrüsten führt, b) jederzeit in Erstschlagsfähigkeit umschlagen kann, denn wer den "Zweitschlag" des Gegners zuerst ausschaltet, könnte sodann "ungestraft" den Erstschlag führen.
-msr-
Sonntag, April 13, 2008
Samstag, März 22, 2008
Machiavellismus
B.S. schrieb im Forum in Bezug auf die Pekinger Führung: „Handlungen aus Ethisch-moralischer Vernunft halte ich für ausgeschlossen.“
Niccolò Machiavelli (1429-1527) schrieb in einer Art Verbannung das Buch „Der Fürst“, in dem er die Politik einzig zu Zwecken der Macht darlegte und jeglich moralische Rücksicht als zweckwidrig verwarf. Die machiavellistischen Realitäten sind indes nur Teil einer Politik im fortdauernden Widerstreit mit der Moral. Ansonsten bräuchte es schließlich auch des Machiavellismus nicht.
Würden wir der Auffassung sein, dass allein Machiavellismus ist Geschicke bestimmt, so würden wir uns selbst entweder zu ihm bekennen oder aber dem Fatalismus verfallen.
Wir können uns nicht leisten, a) den Machiavellismus zu übersehen, wir können uns nicht leisten, b) nicht trotzdem an die moralische Vernunft zu appellieren, denn bloßer Widerstand ohne die Einforderung moralischer Vernunft würde auf eingenen Machiavellismus hinauslaufen.
Gäbe es den Teufel, so müssten wir auch ihm „moralisch kommen“. Aber die Verteufelung des politischen Gegners ist ohnehin immer unmoralisch, denn es wäre keine Grenze zu ziehen, jenseits derer Menschen auf das Teuflische reduziert werden dürften.
msr-20.03.2008
Niccolò Machiavelli (1429-1527) schrieb in einer Art Verbannung das Buch „Der Fürst“, in dem er die Politik einzig zu Zwecken der Macht darlegte und jeglich moralische Rücksicht als zweckwidrig verwarf. Die machiavellistischen Realitäten sind indes nur Teil einer Politik im fortdauernden Widerstreit mit der Moral. Ansonsten bräuchte es schließlich auch des Machiavellismus nicht.
Würden wir der Auffassung sein, dass allein Machiavellismus ist Geschicke bestimmt, so würden wir uns selbst entweder zu ihm bekennen oder aber dem Fatalismus verfallen.
Wir können uns nicht leisten, a) den Machiavellismus zu übersehen, wir können uns nicht leisten, b) nicht trotzdem an die moralische Vernunft zu appellieren, denn bloßer Widerstand ohne die Einforderung moralischer Vernunft würde auf eingenen Machiavellismus hinauslaufen.
Gäbe es den Teufel, so müssten wir auch ihm „moralisch kommen“. Aber die Verteufelung des politischen Gegners ist ohnehin immer unmoralisch, denn es wäre keine Grenze zu ziehen, jenseits derer Menschen auf das Teuflische reduziert werden dürften.
msr-20.03.2008
Dienstag, März 18, 2008
Gerüchte + self-fulfilling prophecy
Erik schrieb am 14.03.2008 19:23 Uhr: "... Kann sein, dass diese Fakten nicht "politisch correct" sind und deshalb dieser Eintrag gelöscht wird. ..."
Ich fasse diesen Satz als Löschantrag auf, damit es keine Falschverdächtigung war.
Die selbsterfüllende Prophezeiung ist eine Vorhersage, die sich erfüllt, nur weil sie von einem sozialen Akteur geäußert und von anderen aufgenommen worden ist. Sie ist also eine besondere Ursache der Folgen, von denen sie spricht. Eine typische Anwendungsform ist zum Beispiel das als Vorhersage getarnte gezielte Gerücht. (wikipedia 200803)
Ich fasse diesen Satz als Löschantrag auf, damit es keine Falschverdächtigung war.
Die selbsterfüllende Prophezeiung ist eine Vorhersage, die sich erfüllt, nur weil sie von einem sozialen Akteur geäußert und von anderen aufgenommen worden ist. Sie ist also eine besondere Ursache der Folgen, von denen sie spricht. Eine typische Anwendungsform ist zum Beispiel das als Vorhersage getarnte gezielte Gerücht. (wikipedia 200803)
Samstag, März 15, 2008
Parolen
Wann, wenn nicht jetzt?
Wer, wenn nicht wir?
Wie, wenn nicht so?
Wo, wenn nicht hier?
Das schmeichelte die Gefragten sehr.
Und das war ihr erster Fehler.
-msr-
Wer, wenn nicht wir?
Wie, wenn nicht so?
Wo, wenn nicht hier?
Das schmeichelte die Gefragten sehr.
Und das war ihr erster Fehler.
-msr-
Freitag, März 14, 2008
Antiautoritäre Erziehung
Mario schrieb am 14.03.2008 14:34 Uhr bezogen auf die 68er: "Wir können alte Dinge wieder zum Leben erwecken - wenn wir denn so wollen."
Welche Dinge meinst Du konkret?
Ich halte es für wahrscheinlich, dass Du vieles aus dieser Zeit nicht kennst, z.B. das Züchtigungsrecht an den Schulen:
"In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis 1973 ein Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen gegenüber den ihnen zur Erziehung anvertrauten Schülern. Zu den verbreitetsten Körperstrafen gehörten Ohrfeigen, „Kopfnüsse“ sowie die so genannten „Tatzen“ (Schläge mit einem Lineal oder Rohrstock auf die Handflächen des Schülers). Körperstrafen auf das Gesäß, die noch zum Beginn des 20. Jahrhunderts eine Hauptrolle gespielt hatten, wurden in den Schulen im deutschen Sprachraum seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunehmend reduziert.
In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft."
Quelle: wikipedia ... Züchtigungsrecht
Damit war das "Ding" aber längst nicht vom Tisch, denn Eltern durften noch "züchtigen" - und als ich auf ein Internat kam, unterschrieben dort sogar auch meine Eltern mit größter Selbstverständlichkeit, dass die Ausübung des Züchtigungsrechts von Erziehern erfolgen dürfe. Schon am ersten Tag handelte ich mir eine Ohrfeige ein, weil ich einem Mitschüler, der mich bei Tisch als "Neuen" ärgern wollte, "versehentlich" den von ihm mir übervollen Suppenteller über die Hose geschüttet hatte: "Kann ja mal passieren."
Die nächste Ohrfeige noch am selben Abend, weil mir niemand verraten hatte, dass der Letzt-Zu-Bett-Gehende den Flur mit den Waschbecken putzen musste. Erneut ließ ich "Ungeschicklichkeit" walten, so dass sich alle klar wurden: "Den lassen wir nie wieder putzen." - Der Erzieher kam und gab mir ganz vorsichtig die "verdiente Ohrfeige". War dann die letzte.
Aber andere Kinder litten unter der Erzieher-Gewalt so sehr, dass es nicht mitanzusehen war. Durch gezieltes Mobbing konnte es den "Erziehern" abgewöhnt werden. Nach neun Monaten kündigte mir das Internat "wegen zu langer Haare".
So war die Zeit. Erst im November 2000 war dann auch die elterliche Gewalt verboten. Seither heißt es in § 1631 Absatz 2 Satz 1 BGB:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Auch das war eine Forderung von Leuten, die "68er" genannt werden und die "Antiautoritäre Erziehung" propagiert hatten. Natürlich gab es solche Erziehungskonzepte schon früher, seit Jahrtausenden, aber den Unterschied macht, ob es in Museen weilt oder in aktuellen Debatten eine Rolle spielt.
Wer brachte es in die Debatte? Die "Anti-68er" gewiss nicht.
Und natürlich blieb es kontrovers: Nach dem Internat kam ich wieder auf ein normales Gymnasium und mein Schlafplatz war seltener das Klassenzimmer, sondern mein Schülersprecher-Büro. Kurz vor dem Abitur bat mich mein Soziologie-Lehrer, doch wenigstens einmal im Unterricht zu erscheinen, ansonsten wüsste er mich fachlich nicht zu benoten. Das Thema war passender Weise "Antiautoritäre Erziehung". Zwei Stunden lang aus dem Stehgreif erzählt und diskutiert. Meine Kernthesen:
Antiautoritäre Erziehung ist ein Widerspruch in sich, da Erziehung Autorität voraussetzt, solange das Einsichtsvermögen unterentwickelt ist. Das kann zwar bis zum Friedhof der Fall sein, aber aus pragmatischen Gründen zwecks Menschenrecht und Demokratie gehen wir von zunehmender Eigenverantwortlichkeit, zunehmender Gleichberechtigung nach Lebensalter aus, was wiederum spiegelt, dass es daran vorher fehlt, durch Aufsichtspflichten und Erziehung kompensiert werden muss.
Die Position der "Antiautoritären Erziehung" deutete ich als Überreaktion auf schlechte Autoritäten:
Die Autorität, die sich auf Gewalt und boshafter Ausnutzung des Erfahrungsvorsprungs gründet, unterscheidet sich negativ von pädagogischer Autorität, die auf positive Vorbilder setzt und gegenseitigen Respekt zwischen Erziehungspflichtigen und "Zöglingen" übt, eine Autorität, die zwar ebenfalls den Erfahrungsvorsprung nutzt, aber eingedenk eigener Lernprozesse, einschließlich des Lernprozesses, dass nicht jeder Erfahrung die richtige Erkenntnis folgt.
So ist dem Begriff "Antiautoritäre Erziehung" nur im Verständnis seiner historisch-politischen Entwicklungsgeschichte anzuerkennen, dass er auf die Menschengleichberechtigung hinaus möchte, aber ignoriert den Unterschied zwischen Mehr- und Minderverantwortung seitens der Erziehungspflichtigen und Zöglinge, also die Weisungserfordernisse und solange den mitunter existentiellen Gehorsam: "Messer, Gabel, Feuer, Licht sind für kleine Kinder nicht"
Sofern mit "Antiautoritärer Erziehung" die "Gewaltlose Erziehung" gemeint sind, gilt es begriffliche Vertauschungen zu meiden. Dann soll direkt von "gewaltloser Erziehung" die Rede sein.
So bekam ich von einem "68er" und einem der wenigen Verfechter der Antiautoritären Erziehung eine schöne Eins ins Abi, ohne dass jemand neidisch wurde.
Ob ich inhaltlich überzeugte, ob etwas haften blieb, weiß ich nicht, denn falsche Klischees lassen sich leichter mal ins Wanken als zum Einsturz bringen, geschweigedenn durch Besseres ersetzen.
Und was wäre in diesem Beispiel aus meinen Siebzigern "den 68ern zu verdanken"? Antwort: Dass es überhaupt THEMA war.
Ansonsten wäre weiterhin geprügelt worden, denn Konservatismus heißt nun mal Beibehaltung, zumeist unkritisch gegenüber Tradiertem, während Nazis als Fans der übelsten Traditionen hinsichtlich der Kulte selektiver sind und das Prügeln für ein "Naturrecht" halten, wenn sie entweder nicht grad selbst drunter leiden oder sich schönreden ("Hat noch niemandem geschadet"), um sich von eigener Verletztheit freizureden, die häufig genug für ihre Ungnade gegen andere ursächlich ist.
Die "68er" brachten vieles ins Wanken, zum Einsturz wenig, zur Ersetzung durch Besseres noch weniger, denn zu vieles blieb ihnen in bloßer Überreaktion stecken, aber so nach und nach kam Besseres. Heute ist es eine CDU-Familienministerin, die mit gescheiten Gesetzesideen den Konservatismus der Konservativen ins Wanken und mitunter zum Einsturz bringt, durch Besseres ersetzt, wie z.B. mit ihren "Väter-Monaten", die ich gern ergänzt sehen würde, z.B. durch eine vierwöchige "Babyzeit", dass also Eltern die ersten vier Wochen gemeinsam ... - auch das kommt irgendwann.
Mario schrieb am 14.03.2008 14:34 Uhr: "Wir können alte Dinge wieder zum Leben erwecken - wenn wir denn so wollen."
Nun bringe Du Dein Beispiel.
-msr- >> Diskussion
Welche Dinge meinst Du konkret?
Ich halte es für wahrscheinlich, dass Du vieles aus dieser Zeit nicht kennst, z.B. das Züchtigungsrecht an den Schulen:
"In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis 1973 ein Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen gegenüber den ihnen zur Erziehung anvertrauten Schülern. Zu den verbreitetsten Körperstrafen gehörten Ohrfeigen, „Kopfnüsse“ sowie die so genannten „Tatzen“ (Schläge mit einem Lineal oder Rohrstock auf die Handflächen des Schülers). Körperstrafen auf das Gesäß, die noch zum Beginn des 20. Jahrhunderts eine Hauptrolle gespielt hatten, wurden in den Schulen im deutschen Sprachraum seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunehmend reduziert.
In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft."
Quelle: wikipedia ... Züchtigungsrecht
Damit war das "Ding" aber längst nicht vom Tisch, denn Eltern durften noch "züchtigen" - und als ich auf ein Internat kam, unterschrieben dort sogar auch meine Eltern mit größter Selbstverständlichkeit, dass die Ausübung des Züchtigungsrechts von Erziehern erfolgen dürfe. Schon am ersten Tag handelte ich mir eine Ohrfeige ein, weil ich einem Mitschüler, der mich bei Tisch als "Neuen" ärgern wollte, "versehentlich" den von ihm mir übervollen Suppenteller über die Hose geschüttet hatte: "Kann ja mal passieren."
Die nächste Ohrfeige noch am selben Abend, weil mir niemand verraten hatte, dass der Letzt-Zu-Bett-Gehende den Flur mit den Waschbecken putzen musste. Erneut ließ ich "Ungeschicklichkeit" walten, so dass sich alle klar wurden: "Den lassen wir nie wieder putzen." - Der Erzieher kam und gab mir ganz vorsichtig die "verdiente Ohrfeige". War dann die letzte.
Aber andere Kinder litten unter der Erzieher-Gewalt so sehr, dass es nicht mitanzusehen war. Durch gezieltes Mobbing konnte es den "Erziehern" abgewöhnt werden. Nach neun Monaten kündigte mir das Internat "wegen zu langer Haare".
So war die Zeit. Erst im November 2000 war dann auch die elterliche Gewalt verboten. Seither heißt es in § 1631 Absatz 2 Satz 1 BGB:
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Auch das war eine Forderung von Leuten, die "68er" genannt werden und die "Antiautoritäre Erziehung" propagiert hatten. Natürlich gab es solche Erziehungskonzepte schon früher, seit Jahrtausenden, aber den Unterschied macht, ob es in Museen weilt oder in aktuellen Debatten eine Rolle spielt.
Wer brachte es in die Debatte? Die "Anti-68er" gewiss nicht.
Und natürlich blieb es kontrovers: Nach dem Internat kam ich wieder auf ein normales Gymnasium und mein Schlafplatz war seltener das Klassenzimmer, sondern mein Schülersprecher-Büro. Kurz vor dem Abitur bat mich mein Soziologie-Lehrer, doch wenigstens einmal im Unterricht zu erscheinen, ansonsten wüsste er mich fachlich nicht zu benoten. Das Thema war passender Weise "Antiautoritäre Erziehung". Zwei Stunden lang aus dem Stehgreif erzählt und diskutiert. Meine Kernthesen:
Antiautoritäre Erziehung ist ein Widerspruch in sich, da Erziehung Autorität voraussetzt, solange das Einsichtsvermögen unterentwickelt ist. Das kann zwar bis zum Friedhof der Fall sein, aber aus pragmatischen Gründen zwecks Menschenrecht und Demokratie gehen wir von zunehmender Eigenverantwortlichkeit, zunehmender Gleichberechtigung nach Lebensalter aus, was wiederum spiegelt, dass es daran vorher fehlt, durch Aufsichtspflichten und Erziehung kompensiert werden muss.
Die Position der "Antiautoritären Erziehung" deutete ich als Überreaktion auf schlechte Autoritäten:
Die Autorität, die sich auf Gewalt und boshafter Ausnutzung des Erfahrungsvorsprungs gründet, unterscheidet sich negativ von pädagogischer Autorität, die auf positive Vorbilder setzt und gegenseitigen Respekt zwischen Erziehungspflichtigen und "Zöglingen" übt, eine Autorität, die zwar ebenfalls den Erfahrungsvorsprung nutzt, aber eingedenk eigener Lernprozesse, einschließlich des Lernprozesses, dass nicht jeder Erfahrung die richtige Erkenntnis folgt.
So ist dem Begriff "Antiautoritäre Erziehung" nur im Verständnis seiner historisch-politischen Entwicklungsgeschichte anzuerkennen, dass er auf die Menschengleichberechtigung hinaus möchte, aber ignoriert den Unterschied zwischen Mehr- und Minderverantwortung seitens der Erziehungspflichtigen und Zöglinge, also die Weisungserfordernisse und solange den mitunter existentiellen Gehorsam: "Messer, Gabel, Feuer, Licht sind für kleine Kinder nicht"
Sofern mit "Antiautoritärer Erziehung" die "Gewaltlose Erziehung" gemeint sind, gilt es begriffliche Vertauschungen zu meiden. Dann soll direkt von "gewaltloser Erziehung" die Rede sein.
So bekam ich von einem "68er" und einem der wenigen Verfechter der Antiautoritären Erziehung eine schöne Eins ins Abi, ohne dass jemand neidisch wurde.
Ob ich inhaltlich überzeugte, ob etwas haften blieb, weiß ich nicht, denn falsche Klischees lassen sich leichter mal ins Wanken als zum Einsturz bringen, geschweigedenn durch Besseres ersetzen.
Und was wäre in diesem Beispiel aus meinen Siebzigern "den 68ern zu verdanken"? Antwort: Dass es überhaupt THEMA war.
Ansonsten wäre weiterhin geprügelt worden, denn Konservatismus heißt nun mal Beibehaltung, zumeist unkritisch gegenüber Tradiertem, während Nazis als Fans der übelsten Traditionen hinsichtlich der Kulte selektiver sind und das Prügeln für ein "Naturrecht" halten, wenn sie entweder nicht grad selbst drunter leiden oder sich schönreden ("Hat noch niemandem geschadet"), um sich von eigener Verletztheit freizureden, die häufig genug für ihre Ungnade gegen andere ursächlich ist.
Die "68er" brachten vieles ins Wanken, zum Einsturz wenig, zur Ersetzung durch Besseres noch weniger, denn zu vieles blieb ihnen in bloßer Überreaktion stecken, aber so nach und nach kam Besseres. Heute ist es eine CDU-Familienministerin, die mit gescheiten Gesetzesideen den Konservatismus der Konservativen ins Wanken und mitunter zum Einsturz bringt, durch Besseres ersetzt, wie z.B. mit ihren "Väter-Monaten", die ich gern ergänzt sehen würde, z.B. durch eine vierwöchige "Babyzeit", dass also Eltern die ersten vier Wochen gemeinsam ... - auch das kommt irgendwann.
Mario schrieb am 14.03.2008 14:34 Uhr: "Wir können alte Dinge wieder zum Leben erwecken - wenn wir denn so wollen."
Nun bringe Du Dein Beispiel.
-msr- >> Diskussion
Mittwoch, Februar 20, 2008
Selbstbestimmungsrechte
Aus unserer Kosovo-Diskussion
Mario schrieb am 19.02.2008 14:33 Uhr: "Was ist mit dem Selbtbestimmungsrecht der Völker?"
älterer Text >> http://inidia.de/selbstbestimmungsrecht.htm
Die Subjekte (=Träger und Ausübende) von Selbstbestimmungsrechten sind so vielschichtig und wandelbar, dass die Wirkungen rechtlicher Regelungen bedürfen oder missbraucht würden.
Wie veränderlich die rechtliche Beurteilung von Selbstbestimmungsrechten ist, erweist sich beispielsweise in den weltweit kontroversen Diskussionen um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen, auch in den sich wandelnden Beurteilungen der Familien, der Stämme, selbstverständlich auch der Völker und Staaten.
Auch die Selbstbestimmungsrechte von Vereinen, Firmen, Parteien und Religionsgemeinschaften stehen unter dem Vorbehalt eines Rechts, das sich mit dem jeweiligen Bereich verallgemeinernd annimmt.
Wenn ein Rechtssubjekt den jeweiligen Zenit seiner Selbstbestimmtheit als "unveräußerliches Recht" behauptet, verletzt es die Selbstbestimmungsrechte anderer, sobald es nicht um ausschließlich ideelle Ansprüche geht, sondern beispielsweise um territoriale.
Das Selbstbestimmungsrecht (wie auch die Freiheit allgemein) ist politisch durch die rechtliche Gleichheit gewährt, nicht etwa erst dadurch, dass ich die Zäune meines Gartens zu einer Staatsgrenze hochqualifizieren dürfte, wie es in früheren Zeiten auch in Europa keine Seltenheit war. Den serbischen Nationalismus und albanischen Separatismus beurteile und verurteile ich danach, was sie aus welchen Selbstbestimmungsrechten ableiteten und ableiten. Das war zunächst mal Krieg und Vertreibung, also massivste und massenweise Vernichtung gegen Selbstbestimmungs- und Existenzrechte einzelner Menschen. Dem kann ich an Positivem nichts abgewinnen, was das geschehene Unrecht auch nur annähernd aufwiegen könnte.
Geschehen ist geschehen. An Wiedergutmachung wenig möglich, allenfalls den Überlebenden, von denen viele Mittäter im verlogenen Konflikt um völkische Selbstbestimmungsrechte waren. Da feiere ich nichts mit. Das tun andere genug, deren Trauer um ihre Opfer zwar emotional glaubwürdig, aber politischer Selbstbetrug ist.
Allenfalls begrüße ich es, wenn nun Waffen schweigen, wenn die Hetzer von gestern allmählich Kreide fressen oder abtreten müssen.
-msr- >> Diskussion
Mario schrieb am 19.02.2008 14:33 Uhr: "Was ist mit dem Selbtbestimmungsrecht der Völker?"
älterer Text >> http://inidia.de/selbstbestimmungsrecht.htm
Die Subjekte (=Träger und Ausübende) von Selbstbestimmungsrechten sind so vielschichtig und wandelbar, dass die Wirkungen rechtlicher Regelungen bedürfen oder missbraucht würden.
Wie veränderlich die rechtliche Beurteilung von Selbstbestimmungsrechten ist, erweist sich beispielsweise in den weltweit kontroversen Diskussionen um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen, auch in den sich wandelnden Beurteilungen der Familien, der Stämme, selbstverständlich auch der Völker und Staaten.
Auch die Selbstbestimmungsrechte von Vereinen, Firmen, Parteien und Religionsgemeinschaften stehen unter dem Vorbehalt eines Rechts, das sich mit dem jeweiligen Bereich verallgemeinernd annimmt.
Wenn ein Rechtssubjekt den jeweiligen Zenit seiner Selbstbestimmtheit als "unveräußerliches Recht" behauptet, verletzt es die Selbstbestimmungsrechte anderer, sobald es nicht um ausschließlich ideelle Ansprüche geht, sondern beispielsweise um territoriale.
Das Selbstbestimmungsrecht (wie auch die Freiheit allgemein) ist politisch durch die rechtliche Gleichheit gewährt, nicht etwa erst dadurch, dass ich die Zäune meines Gartens zu einer Staatsgrenze hochqualifizieren dürfte, wie es in früheren Zeiten auch in Europa keine Seltenheit war. Den serbischen Nationalismus und albanischen Separatismus beurteile und verurteile ich danach, was sie aus welchen Selbstbestimmungsrechten ableiteten und ableiten. Das war zunächst mal Krieg und Vertreibung, also massivste und massenweise Vernichtung gegen Selbstbestimmungs- und Existenzrechte einzelner Menschen. Dem kann ich an Positivem nichts abgewinnen, was das geschehene Unrecht auch nur annähernd aufwiegen könnte.
Geschehen ist geschehen. An Wiedergutmachung wenig möglich, allenfalls den Überlebenden, von denen viele Mittäter im verlogenen Konflikt um völkische Selbstbestimmungsrechte waren. Da feiere ich nichts mit. Das tun andere genug, deren Trauer um ihre Opfer zwar emotional glaubwürdig, aber politischer Selbstbetrug ist.
Allenfalls begrüße ich es, wenn nun Waffen schweigen, wenn die Hetzer von gestern allmählich Kreide fressen oder abtreten müssen.
-msr- >> Diskussion
Samstag, Februar 02, 2008
Religionskritik
derik-desperado-47 schrieb am 19.01.2008 23:38 Uhr: JUDENTUM-CHRISTENTUM-ISLAM
ich denk , um vorurteile beseitigen zu können , sollte man ein thread öffnen , in die jeder seine kritik an diesen drei religionen äußern kann. << ZitatEnde
Meine Kritik nicht nur diesen drei Religionen lautet, dass vielen ihrer Anhänger zwar reichlich Kritik an den anderen einfällt, aber so wenig Selbstkritik als Zugeständnis an die Kritik.
Kritik verdient jene Art Selbstkritik, die sie üben, wenn sie ihre eigenen Körper geißeln oder mit kaum endenden Schuldeingeständnissen für das Jenseits um Vergebung bitten, nicht aber den Menschen beugen, denen sie schuldig wurden.
So fällt meine Kritik als Religionskritik schon gleich in sich zusammen, denn jede mir bekannte Religion enthält genügend Gebote gegen die Selbstgerechtigkeit auf den Wegen der frömmelnden Heuchelei.
Ausgenommen von solcher Kritik an den Gläubigen sollte sein, die nur wenig anders auf Nichtgläubige zutrifft, jedes Bemühen - und sei es noch so sporadisch - um wahre Selbstkritik und erstrecht jene Menschen, die deshalb als Nestbeschmutzer, Verräter und Relativierer verleumdet werden, denn solche Verleumdung zeugt vom schlechtem Gewissen in der Selbstgerechtigkeit, als ehesten und bittersten Beleg dafür, dass es überhaupt ein Gewissen gibt.
-msr- >> Diskussion
Web >> www.inidia.de/religionskritik.htm
ich denk , um vorurteile beseitigen zu können , sollte man ein thread öffnen , in die jeder seine kritik an diesen drei religionen äußern kann. << ZitatEnde
Meine Kritik nicht nur diesen drei Religionen lautet, dass vielen ihrer Anhänger zwar reichlich Kritik an den anderen einfällt, aber so wenig Selbstkritik als Zugeständnis an die Kritik.
Kritik verdient jene Art Selbstkritik, die sie üben, wenn sie ihre eigenen Körper geißeln oder mit kaum endenden Schuldeingeständnissen für das Jenseits um Vergebung bitten, nicht aber den Menschen beugen, denen sie schuldig wurden.
So fällt meine Kritik als Religionskritik schon gleich in sich zusammen, denn jede mir bekannte Religion enthält genügend Gebote gegen die Selbstgerechtigkeit auf den Wegen der frömmelnden Heuchelei.
Ausgenommen von solcher Kritik an den Gläubigen sollte sein, die nur wenig anders auf Nichtgläubige zutrifft, jedes Bemühen - und sei es noch so sporadisch - um wahre Selbstkritik und erstrecht jene Menschen, die deshalb als Nestbeschmutzer, Verräter und Relativierer verleumdet werden, denn solche Verleumdung zeugt vom schlechtem Gewissen in der Selbstgerechtigkeit, als ehesten und bittersten Beleg dafür, dass es überhaupt ein Gewissen gibt.
-msr- >> Diskussion
Web >> www.inidia.de/religionskritik.htm
Abonnieren
Posts (Atom)
